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07.07.2009 17:52:32
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Kompaktsignal
Bü 1
.
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Summary

Der Bahnübergang darf befahren werden.

Ein blinkendes weisses Licht über einer runden gelben Scheibe in einer gelben Umrahmung über einem schwarz-weiss schräg gestreiften Mastschild.

Scheibe, Umrahmung und Mastschild sind rückstrahlend.

Anstatt des weissen Blinklichts über der Scheibe in der Umrahmung kann das Signal Bü 1 auch ein weisses Licht über zwei waagerecht angeordneten gelben Lichtern zeigen.

Die Überwachungssignale stehen bei den Eisenbahnen des Bundes in der Regel im Abstand des Bremsweges der Strecke vor dem Bahnübergang.

Das Signal ist durch die Zuordnungstafel gekennzeichnet, wenn es auf Grund seines Standortes zwischen zwei Gleisen unzutreffend auch für das Nachbargleis gültig sein würde.

Bei den NE stehen die Signale in der Regel in einem für das Abbremsen ausreichenden Abstand rechts neben dem Gleis. Auf Anordnung des Obersten Betriebsleiters können sie auch links sowie unmittelbar vor dem Bahnübergang aufgestellt sein.

Ist bei den Eisenbahnen des Bundes der Abstand der Überwachungssignale vom Bahnübergang um mehr als 5 % kürzer als der Bremsweg der Strecke, ist dies am Überwachungssignal durch ein rückstrahlendes, auf der Spitze stehendes weisses Dreieck mit schwarzem Rand gekennzeichnet.

Ist das Überwachungssignal wiederholt (Überwachungssignalwiederholer), ist dies am Überwachungssignalwiederholer durch eine weiss umrandete schwarze quadratische Tafel mit runder weisser Scheibe gekennzeichnet.

Die Scheibe ist rückstrahlend.

Bei den Eisenbahnen des Bundes sind Scheibe und Umrandung rückstrahlend.

Willkommen beim

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